Staplerschein
Für den innerbetrieblichen Gebrauch eines Gabelstaplers ist laut Grundsätzen der Berufsgenossenschaft eine Berechtigung zum Steuern von Flurförderfahrzeugen, im allgemeinen auch Staplerschein genannt, erforderlich. Soll der Stapler hingegen auch im öffentlichen Verkehr bewegt werden, beispielsweise um Paletten von einem Betriebsteil zum anderen zu transportieren, ist laut Straßenverkehrsordnung die Führerscheinklasse L notwendig. Der folgende Beitrag informiert vorrangig über den innerbetrieblichen Staplerschein.
Was sind Flurfördergeräte?
Die Begriffe Flurfördergeräte und Flurförderfahrzeuge umfassen nicht nur Gabelstapler, sondern alle Arbeitsgeräte, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie auf Rädern am Boden laufen, sich frei lenken lassen und die zum Befördern, Schieben, Ziehen, Heben und Stapeln von Lasten bestimmt sind. Wer einen betrieblichen Staplerführerschein besitzt, darf neben Staplern auch alle Hubwagen und Zugmaschinen im innerbetrieblichen Bereich fahren, sofern diese Geräte die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h nicht überschreiten.
Voraussetzungen für den Erwerb eines Staplerscheins
Personen, die mit dem innerbetrieblichen Transport via Gabelstapler beauftragt werden, müssen mindestens 18 Jahre alt sein und an einer Unterweisung zum Führen von Flurförderzeugen teilgenommen haben. Ausnahmen bilden Minderjährige, die eine entsprechende Berufsausbildung durchlaufen (z. B. als Lagerfacharbeiter). Sie dürfen unter Aufsicht einer autorisieren Person, die ihrerseits einen Staplerführerschein besitzt, innerbetrieblich agieren. Die Unterweisung zum Führen von Flurförderzeugen erfolgt nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaft, konkret nach dem BGG 925. In diesem Regelwerk sind sowohl die Ausbildungsinhalte als auch alle Formalitäten zur Erlangung eines Staplerscheines festgelegt. So muss der Antragsteller vorab eine bestimmte medizinische Untersuchung durchlaufen haben, einen bestandenen Sehtest sowie einen positiven Reaktionstest nachweisen.
Inhalte einer Staplerschein Ausbildung
Die Unterweisung dauert in der Regel einen Tag, maximal zwei Tage. Sie umfasst sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Ausbildungsabschnitt.
Der theoretische Teil umfasst folgende Aufgabengebiete:
- Aufbau und Arbeitsweise verschiedener Flurfördergeräte
- Antriebsarten
- allgemeiner Betrieb
- Umgang mit Lasten
- Verkehrswege
- rechtliche Grundlagen
- Sicherheit und Unfallverhütung
Wichtige Inhalte der praktischen Ausbildung sind:
- Einweisung am Fahrzeug
- Einsatzprüfung
- Lastenschwerpunkt, Lastenverteilung
- mögliche Gefahren
- Fahr- und Stapelübungen
- Korrektes Verlassen des Staplers
Sowohl der theoretische als auch der praktische Teil der Unterweisung enden mit einer Prüfung. Sofern sie bestanden wurde, bekommt der Prüfling den Staplerschein ausgehändigt.
Ein Staplerschein, der Mitarbeiter dazu berechtigt, innerhalb des Betriebes Transport- und Stapelarbeiten mittels Flurfahrzeugen zu erledigen kostet rund 100 Euro. Im Idealfall trägt diese Kosten der Arbeitgeber.
Eine Ausbildung mit anschließender Prüfung für einen Staplerführerschein bieten folgende Institutionen an:
- zertifizierte Ausbildungsbetriebe (IAG)
- TÜV und DEKRA
- zertifizierte, freiberufliche Ausbilder, beispielsweise Fahrschulen
- autorisierte Unternehmen, die mit Flurförderzeugen handeln
Jährliche Auffrischung für mehr Sicherheit
In den Richtlinien der Berufsgenossenschaft ist festgelegt, dass Fahrer von Flurförderzeugen, die die einen gültigen Staplerführerschein besitzen, verpflichtet sind, an zumindest einer entsprechenden Sicherheitsunterweisung pro Jahr teilzunehmen. Diese Regelung gilt nicht nur für die eigenen Arbeitnehmer, sondern auch für Mitarbeiter von Arbeitnehmerüberlassungen, die aktuell im Betrieb arbeiten. Diese Auffrischung der Gabelstaplerausbildung wird von einigen der oben genannten Ausbildungsstellen auch “inhouse” durchgeführt, sodass die Fähigkeiten der Mitarbeiter, passend zu den innerbetrieblichen Gegebenheiten stets auf hohem Niveau bleiben.